Methoden der Kanalsanierung
Man unterteilt die Kanalsanierung in die drei Verfahrensgruppen Renovierung, Reparatur und Erneuerung, die DIN EN 752 legt diese Gruppen fest. Das Schlauchlining ist das meist genutzte Sanierungsverfahren.
- Reparaturverfahren lassen sich bei begrenzten Schäden anwenden, zum Beispiel bei Rissen, undichten Muffen und fehlerhaften Zuläufen.
- Renovierungsverfahren ermöglichen es, mehrere Kanalabschnitte in einem Gang zu bearbeiten. Solche Verfahren sind beispielsweise das Schlauchlining- und das Rohrliningverfahren. Auch das TIP-Verfahren (Einbau von Neurohren) kommt oft zum Einsatz. Eine weitere Methode ist das Wickelrohrverfahren, bei dem im Altrohr mit Wickelmaschinen neue PVC-Streifen gewickelt werden.
- Erneuerungsverfahren können offen oder grabenlos durchgeführt werden. Beim offenen Verfahren können alte Leitungen ersetzt werden, das ist aber nicht zwingend. Bei grabenlosen Methoden unterscheidet man das das Pipe-Eating und das Berstlining.
- Schachtsanierung: Fast immer muss der Schacht saniert werden. Die Schachtsanierung kann vollständig oder teilweise erfolgen.
- Hausanschlusssanierung: Hier ist bezüglich der Kanalsanierung Kosten zu beachten, dass der Kanalbetreiber vom Hauseigentümer zur Gemeinde im Verlauf der entsprechenden Leitung wechselt.
Worauf muss ich achten bezüglich der Kanalsanierung Kosten?
Es gelten gesetzlichen Grundlagen, nämlich der WHG § 18a (Wasserhaushaltsgesetz) und der StGB § 324 (Strafgesetzbuch, Verbot der Gewässerverunreinigung). Jede Kommune erlässt eine eigene Abwassersatzung, über die sich betroffene Eigentümer Klarheit verschaffen sollten. Daraus geht auch hervor, wer für welchen Meter des Kanals prinzipiell zuständig ist. Es gilt grundsätzlich:
- Für die Straße und deren Kanal ist die jeweilige Kommune zuständig.
- Für den Hausanschluss ist der Grundstückseigentümer zuständig.
- Aus der Abwassersatzung der Kommune geht hervor, ab welchem Teilstück der Grundstückseigentümer zuständig ist: ab Hauptkanal oder ab Grundstücksgrenze.
Wenn ein Grundstückseigentümer über die richtige Gebäudeversicherungspolice verfügt, übernimmt die Versicherung die Kanalsanierung Kosten. Solche Policen sind leider eher selten, sie sind auch teurer, aber diese Mehrkosten fallen in Relation zu denen einer Kanalsanierung nur wenig ins Gewicht. Damit die Wohngebäudeversicherung die Kanalsanierung Kosten übernimmt, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Die Police sieht die “erweiterte Versicherung der Ableitungsrohre auf dem Grundstück” vor (Klausel 7262 VGB).
- Der Defekt ist in seiner Art versichert, also ein frostbedingter Bruchschaden oder ein Schaden beispielsweise durch eine Baumwurzel oder einen anderen äußeren Einfluss.
- Der Schaden wurde per Video dokumentiert.
Wurzelschäden sind bezüglich der Verantwortlichkeit zwischen Grundstücksbesitzern und Gemeinde immer umstritten. Da eine Wurzel nur in ein schon beschädigtes Rohr eindringen kann, hängt die Verantwortlichkeit manchmal auch davon ab, wer dieses Rohr einst verlegt hat – der derzeitige Grundstücksbesitzer, die Gemeinde oder ein Vorbesitzer.
Kanalsanierung Kosten im Einzelnen
Die Kanalsanierung Kosten sinken, wenn ein Revisionsschacht vorhanden ist. Ansonsten ist eine pauschale Kostenaussage schwer, weil der Schadensumfang und das eingesetzte Verfahren maßgebend sind. Sollten mehrere Grundstückseigentümer betroffen sein, senkt die gemeinsame Ausschreibung oft die Kanalsanierung Kosten pro Grundstück sehr deutlich, Ersparnisse zu 50 % sind möglich. Zu den Kosten der Kanalsanierung gehören Vor-Ort-Termine zur Klärung, die Planung der Sanierungsarbeiten, die Bauleitung und die Abnahme der Leistungen, all das sind ingenieurtechnische Leistungen in einem Umfang zwischen 15 bis 20 Stunden. Die Sanierungskostenpauschalen betragen in etwa
- 1.000 bis 1.800 Euro für gerade Leitungen,
- 1.800 bis 3.000 Euro für gerade Leitungen mit wenig Abzweigen,
- 3.000 bis 5.000 Euro für gerade Leitungen mit vielen Abzweigen sowie
- 500 Euro für den Neubau eines Revisionsschachtes.
Es entstehen manchmal auch Kanalsanierung Kosten unter 1.000 Euro bei kleineren Schäden.