Dichtigkeitsprüfung - Rohrlokal.de

Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtigkeitsprüfung von Wasser- und Abwasserleitungen ist gesetzlich vorgeschrieben, Eigentümer sind dafür verantwortlich. In verschiedenen Bundesländern wurden hierfür Fristen bis zum 31.12.2015 gesetzt. Man geht bei den Abwasserleitungen von einem hohen Schadpotenzial aus, Schätzungen reichen bis zu 90 % aller Leitungen. Für betroffene Hausbesitzer – unabhängig von kommunalem, Privat- oder Gewerbeeigentum – wäre das prekär, denn eine Verunreinigung des Grundwassers wird mit Geld- und Freiheitsstrafe (je nach Schwere) geahndet. Die Dichtigkeitsprüfung und auch die anschließende Sanierung (falls erforderlich) kosten aber keine Unsummen, wie sie oft kolportiert werden. Der private Eigenheimbesitzer ist für die reine Prüfung wahrscheinlich mit rund 1.000 bis 2.500 Euro dabei. Falls eine Sanierung erforderlich ist, gibt es hierfür günstige Verfahren, für die zunächst ein Kostenvoranschlag erstellt wird.Ablauf der DichtigkeitsprüfungDie Prüfung muss ein anerkannter Sachkundiger durchführen. Entsprechende Regelung finden sich in den DIN 1986 (hier Teil 30) und DIN EN 1610. Die Landesbehörden stellen Listen von zugelassenen Sachverständigen zusammen. Die Prüfung verläuft in mindestens drei Schritten (je nach Prüfverfahren):

  • Reinigung der Rohre: Mithilfe von Hochdruck-Spüldüsen werden die Rohre gereinigt. Die Spüldüsen führt das Prüfunternehmen entweder über die Revisionsschächte vom Grundstück her ein, oder die Spülung erfolgt vom Hauptkanal aus. Dabei kommen spezielle, kameraüberwachte Hochdruck-Satelliten-Spüllafetten zum Einsatz. Das Hochdruckspülverfahren beseitigt lose Verschmutzungen und die meisten festen Ablagerungen.
  • Inspektion der Rohre: Die optische Inspektion erfolgt über eine Spezialkamera im Rohr. Der Prüfer schiebt sie an einem versteiften Kabel oder einem Glasfiberstab in die Leitungen ein, manche Kameras verfügen auch über einen eigenen Antrieb. Die Kameraoptik liefert scharfe, hoch aufgelöste Farbbilder, es lassen sich alle sichtbaren Schäden feststellen. Das Ergebnis hält der Prüfer im Haltungsbericht fest (Aufzeichnung auf DVD/Video).
  • Drucklose Wasserprüfung: Hierfür verschließt das Prüfunternehmen die öffentlichen Anschlusskanäle, befüllt die Grundleitungen mit Wasser und überprüft dessen Verlust innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Hierfür gibt es Grenzwerte, bei deren Überschreitung von einer unzulässigen Undichtigkeit auszugehen ist.
  • Druckprüfung mit Luft: Alternativ oder zusätzlich zur drucklosen Wasserprüfung erfolgt eine Druckprüfung mit Luft, bei der alle Anschlüsse über der Geländeoberkante (Regenfallrohre, Fallleitungen im Haus) sowie der Hauptkanalanschluss mit Absperrblasen verschlossen werden. Anschließend pumpt das Prüfunternehmen Luftüberdruck in die Leitung ein und misst den Abfall innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, der einen vorgeschriebenen Grenzwert nicht überschreiten darf.

Eine Sanierung, wenn sie erforderlich sein sollte, kann mit verschiedenen Verfahren durchgeführt werden. Es ist seriös erst nach der Dichtigkeitsprüfung das angemessene und dabei kostengünstigste Verfahren zu benennen. Moderne Verfahren wie die grabenlose Sanierung per Schlauchrelining kosten keine Unsummen. Selbst Reparaturen sind mit speziellen Robotersystemen grabenlos möglich.

Wann ist die Dichtigkeitsprüfung erforderlich?

Die Fristen werden von den Ländern und Kommunen festgesetzt. Die meisten Behörden orientieren sich an den oben genannten DIN 1986 und DIN EN 1610. Es gab hier in jüngster Zeit Änderungen. Unter anderem wurde die Frist bis zum 31.12.2015, an der einige Bundesländer noch festhalten (siehe oben), aus der DIN 1986 Teil 30 entfernt. Stattdessen gelten nun Zeitspannenregelungen in Abhängigkeit vom Zustand der Leitungen. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Frist bis zum 31.12.2015 vom Tisch ist, wenn sie ein Bundesland setzt. Das Land kann, muss sich aber nicht an der DIN orientieren. Diese stellt für solche Verfahren keine juristische, sondern nur eine Orientierungsgrundlage dar. Daher müssen betroffene Grundbesitzer (gewerblich, öffentlich, privat) unbedingt die Fristen bei ihrer Kommune erfragen.

Pflichten der Grundstücksbesitzer

Die Konsequenzen bei einer Abwasserverunreinigung sind im § 324 StGB vermerkt. Es drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe (maximal fünf Jahre in schweren Fällen). Eindeutig sind die Pflichten der Grundstücksbesitzer geregelt: Diese sind für ihre Rohre selbst verantwortlich.

Kosten der Dichtigkeitsprüfung

Die Dichtigkeitsprüfung wie oben beschrieben kostet einige Hundert Euro, nur beim Anlegen eines Kontrollschachtes, wenn dieser nicht vorhanden ist, wird teurer. In so einem Fall wird die 1.000-Euro-Grenze überschritten.